AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 GELTUNGSBEREICH

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Telegraphenamt Berlin GmbH und den Mitgliedern sowie deren begleitender Gäste. Die AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mitglieds werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Das Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die Leistungen der Telegraphenamt Berlin GmbH in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Mitgliedes vorbehaltlos ausgeführt werden.

(2) In Ergänzung der AGB gilt die Clubordnung in der jeweils gültigen Fassung. Im Regelwerk der Clubordnung finden sich Verhaltens- und Dresscode sowie Direktiven zur Nutzung der Clubräumlichkeiten.

(3) Diese AGB und die Clubordnung gelten sowohl für die Bewirtung der Mitglieder und der gemäß Vereinbarung begrenzter Anzahl von Gästen im Restaurant, als auch für die entgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten des Clubs zur Durchführung von Veranstaltungen verschiedenster Art sowie für alle damit einhergehenden weiteren Leistungen und Lieferungen des

Club-Managements, insbesondere auch für Vereinbarungen zur Bereitstellung von Speisen und Getränken.

(4) Sollten Vereinbarungen über den Leistungsumfang des Mitgliedschaftsvertrages hinausgehen und einer individuellen und ausdrücklichen Regelung zwischen den Parteien bedürfen, hat diese Vorrang vor diesen AGB und muss schriftlich, mindestens aber in Textform per E-Mail oder schriftlich, getroffen werden. Mündliche Absprachen sind insofern unwirksam.


§ 2 MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN

(1) Mitgliedschaften sind personengebunden und beschränken sich auf volljährige natürliche Personen mit Daueraufenthalt-EU oder entsprechender Niederlassungserlaubnis, soweit nicht bereits eine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt.

(2)Grundsätzlich ist für die Aufnahme in den Members Club die Empfehlung durch ein bereits bestehendes Mitglied erforderlich. Ziel soll der Erhalt und die Förderung der angestrebten Clubatmosphäre vor dem Hintergrund eines kuratierten Publikums sein. Sollte der Antragsteller/die Antragstellerin über keine Empfehlung eines bestehenden Mitglieds verfügen, so ist dem Aufnahmeantrag eine schriftliche Begründung beizufügen, aus der sich das Begehr und die etwaige Eignung der antragstellenden Person zur Aufnahme in den Club ergibt.

(3) Die Telegraphenamt Berlin GmbH soll den Antrag auf Mitgliedschaft binnen vier Wochen ab Zugang des Antrages bearbeitet haben. Währenddessen ist das Membershipgremium anzu-rufen und die Entscheidung über dessen Antrag dem Antragsteller/der Antragstellerin bis zum Ablauf der Frist zuzustellen. Die Ablehnung des Antrages wird schriftlich vermerkt, und die Antragsunterlagen werden durch die Telegraphenamt Berlin GmbH an die antragstellende Person zur eigenen Entlastung zurückgereicht. Bei positiver Entscheidung wird die Zustimmung des Membershipgremiums schriftlich vermerkt und per Datum und Unterschrift durch die Telegraphenamt Berlin GmbH die Annahme des Antrages erklärt, womit die Vereinbarung der Mitgliedschaft ab dem Zeitpunkt des Entscheides gültig ist. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Gründe für die Ablehnung eines Aufnahmeantrages werden nicht benannt.

(4) Nur Mitgliedern haben Zutritt zum Members Club. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen des Clubs im Rahmen der getroffenen Vereinbarung und der Clubordnung. Der tatsächliche Zutritt zu den Räumlichkeiten wird den Mitgliedern ausschließlich im Rahmen der Verfügbarkeit und bis zur Ausschöpfung der Kapazität gewährt.

(5)Mit der Zustellung der Mitgliedschaftsvereinbarung erhält das Mitglied zugleich eine Mitgliedskarte, die als Nachweis der Nutzungsberechtigung für die Clubeinrichtungen gilt.


§ 3 ZAHLUNGSMODALITÄTEN FÜR BEITRÄGE UND SONSTIGE LEISTUNGEN

(1)Die Zahlung einer Aufnahmegebühr entfällt.

(2)Das Mitglied hat einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 165,00 EUR inklusive MwSt. zu leisten.

(3)Die im Voraus gezahlten Beiträge, werden bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht erstattet.

(4)Gesondert vergütet werden die Inanspruchnahme zusätzlicher Clubleistungen, insbesondere spezieller Sportangebote der Verzehr von Speisen und Getränken in der clubangeschlossenen Gastronomie. Die jeweils ausgewiesenen Preise sind der ausliegenden Menükarte zu entnehmen und verstehen sich als Bruttopreise in EURO. Die ausgewiesenen Preise gelten aus-schließlich für den in der Karte ggf. angegebenen Zeitraum sowie die dort ggf. angegebene Personen- und Speisenzahl.

(5)Das Club-Management der Telegraphenamt Berlin GmbH behält sich vor, für eine zusätzliche oder exklusive Anmietung von Räumlichkeiten auf dem Clubgelände, Raummieten zu verlangen.

(6)Die Abrechnung des Verzehrs erfolgt vor Ort und muss direkt gezahlt werden.

(7)Das Mitglied hat eine Aufnahmegebühr in Höhe von 150,00 EUR inklusive Mwst. zu leisten.

§ 4 RESERVIERUNG, CLUBORDNUNG, HAUSRECHT HOTEL

(1) Tischreservierungen im Club-Restaurant, der Bar oder Separees werden via E-Mail oder fernmündliche Kontaktaufnahme empfohlen. Eine Reservierung kommt erst und ausschließlich durch Bestätigung des Clubmanagements zustande. Eine Terminvereinbarung durch den Online-Members-Bereich wird ebenfalls möglich sein.

(2) Das Mitglied sowie dessen Gäste sind gehalten, die Clubregeln einzuhalten. Das Hausrecht des Hotels „Telegraphenamt“ bleibt davon unberührt. Dies kann jederzeit ausgeübt werden, wenn Mitglieder oder Gäste während des Clubbesuches zudem die Hausordnung des Hotelbetreibers verletzen.

(3) Das anwesende Personal ist durch Weisungen zur Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit verpflichtet. Diesen Weisungen ist zwingend Folge zu leisten.

(4) Die Telegraphenamt Berlin GmbH ist berechtigt, eine für die Clubmitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen.

§5 GEWÄHRLEISTUNG

(1) Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen leistet der Members Club für eine vertragsgemäße Leistungserbringung Gewähr.

(2) Meint das Mitglied mangelhafte Lieferungen und/oder Leistungen festzustellen, hat es den Mangel unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgerecht erbracht. Ist eine unverzügliche schriftliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist diese nachzuholen, sobald das jeweilige Hindernis für eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Leistung. Diese gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche handelt, für diese gilt der nachfolgende § 6.

§ 6 HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Regeln haftet die Telegraphenamt Berlin GmbH sowie deren Clubmanagement inklusive aller Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. für jene Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, also die Erreichung der Vertragsziele erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf, sowie beim Ersatz von Verzugsschäden gem. § 286 BGB.

(2) Die in § 6 (1) Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

(3) Die Telegraphenamt Berlin GmbH kann sich zudem weder im Rahmen der Produkthaftung noch im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels auf einen Ausschluss der Haftung berufen.

(4) Eine Haftung für Garderobe und sonstige Gegenstände des Mitglieds oder seines Gastes ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern das Mitglied oder dessen Gast die Garde-robe nicht beim Personal des Clubmanagements in Verwahrung gegeben hat. Eine Haftung der Telegraphenamt Berlin GmbH für Wertgegenstände ist grundsätzlich ausgeschlossen, vom Mitglied oder vom Gast eingebrachte Gegenstände lagern auf eigene Gefahr.

§ 7 EINSCHRÄNKUNG/SCHLIESSUNG DES CLUBBETRIEBES

(1) Die gesamten Clubräumlichkeiten oder Separees können zum Zwecke der Durchführung privater Veranstaltungen einzelner Mitglieder und der zulässigen Anzahl deren Gäste geschlossen werden. Schließungen sind ebenfalls erlaubt im Hinblick auf erforderliche Wartungs-, Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten sowie aufgrund behördlicher Auflagen. Geschlossene Gesellschaften oder andere Schließzeiten- und Umfänge sind auf ein solches Maß zu beschränken, als sie die Homogenität des Clubleben nicht gefährden. In Bezug auf behördliche Schließung hat die Clubbetreiberin indes keine Handhabe.

(2) Die Privatsphäre jedes Mitgliedes und dessen Gastes, insbesondere des Mitgliedes, das eine private Veranstaltung durchführt, ist zu wahren. Das heißt, dass alle Mitglieder und Gäste wechselseitig angehalten sind, die Privatsphäre des jeweiligen Mitgliedes oder Gastes, insbesondere die der veranstaltenden Person zu respektieren und jegliche Berichterstattung außerhalb des Clublebens, insbesondere gegenüber Medien zu unterlassen. Hierzu gehört bereits die Information zum Stattfinden einer Veranstaltung.

(3) Sämtliche Vorgänge des § 7 bilden keinen Anspruch des Mitgliedes auf eine Erstattung oder anteilige Erstattung der Mitgliedsbeiträge, da der Besitz der reinen Mitgliedschaft bereits so werthaltig ist, dass es auf die vorübergehende Nutzungseinschränkung nicht ankommt. Dies gilt auch für die Schließungen oder Einschränkungen der Nutzung aufgrund behördlicher Maßnahmen, die das Clubmanagement resp. die Telegraphenamt Berlin GmbH nicht zu vertreten hat.

§ 8 VERTRAGSDAUER

(1) Die Vertragslaufzeit im Members Club princip beträgt 12 Monate.(2) Der Mitgliedschaftsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigungserklärung. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.(3) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung, sprich der Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt von der Regelung des § 8 (2) unberührt.Der Telegraphenamt Berlin GmbH steht das außerordentliche Kündigungsrecht in den folgenden vom Mitglied zu vertretenden Gründen vor:

a) Das Mitglied befindet sich mit der Zahlung von 4 Monatsraten in Verzug und die Forderung wird nicht binnen einer Frist von 30 Tagen oder nach Zustellung der infolge Verzugseintrittes versandten Mahnung innerhalb der dort angegebenen Frist beglichen.

b) Das Mitglied oder eines seiner Gäste verletzt nachhaltig oder schwerwiegend die Pflichten auf Grundlage der Mitgliedschaftsbedingungen, insbesondere durch Verstoß gegen die Clubregeln und Hausordnungen. Dies bezieht sich auch auf die Hausordnung des Hotels „Telegraphenamt“.

c) Die Telegraphenamt Berlin GmbH hat Kenntnis darüber erlangt, dass das Mitglied sich aufgrund unrichtiger Angaben die Mitgliedschaft erschlichen hat und berechtigte Interessen des Clubinhabers sowie und deren anderer Mitglieder gefährdet sind.

d) Nach der Begründung der Mitgliedschaft sind Tatsachen eingetreten, die entweder in der Person des Mitgliedes selbst begründet liegen oder im nahen Umfeld des Mitgliedes zu verorten sind und welche so erheblich sind, das schwerwiegende Beeinträchtigung des Ansehens des Clubs durch das Fortbestehen der Mitgliedschaft zu befürchten sind.

(4) In den Fällen von § 8 (3), a), b) und c) behält sich die Telegraphenamt Berlin GmbH vor, die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Solch ein Beschluss bedarf eines Beschlusses des Gremiums. Einem ausgeschlossenen Mitglied ist die Rückkehr in den Club als Gast untersagt.

(5) Die bereits verauslagten Mitgliedsbeiträge werden bei einer auf Seiten der Telegraphenamt Berlin GmbH ausgesprochenen Kündigung nicht erstattet.

§ 9 DATENSCHUTZ

Im Rahmen der Vertragsbeziehung verarbeitet die Telegraphenamt Berlin GmbH als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO die erforderlichen personenbezogenen Daten Ihrer Mitglieder zu Beginn, zur Durchsetzung und bei Beendigung von Verträgen. Konkrete Regelungen und Maßnahmen können dem separaten Hinweisblatt entnommen werden, das bei der Begründung der Mitgliedschaft ausgehändigt wurde.

§ 10 AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

(1) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Mitglied nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.

(2) Mitglieder sind nicht berechtigt, an von leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

§ 11 SONSTIGES

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz der Telegraphenamt Berlin GmbH in Berlin.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz zuständige Gericht. Die Telegraphenamt Berlin GmbH hat jedoch die Wahl, das Mitglied auch an seinem Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

(4) Die Telegraphenamt Berlin GmbH ist berechtigt, die hier gefassten AGB einschließlich der in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes- und Rechtssprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. In diesem Fall wird das Mitglied mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder via E-Mail über die Änderung informiert. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird das Mitglied bei der Änderung der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.